05.09.2010
11:39 Uhr
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Reiseversicherung

Eine Reiseversicherung übernimmt die Kosten für den Reiserücktritt,

 

 

Lieber Urlaub wir möchten sie hiermit ausdrücklich darauf hinweisen das es leider immer wieder vorkommt das Urlaubsangebote

  • nicht in Anspruchgenommen werden
  • vorzeitig abreisen
  • sonstiges

Es kann in jedem Urlaub was aussergewöhnliches Auftreten, Unfall, Krankheit und vieles mehr.

 

Bei einer Abreise vor den Ablauf der Mietdauer werden Ihnen durch uns oder dem Vermieter keine Kosten ersetzt!

Eine Rückzahlung der restlichen Miettage/Kurtaxe/sonstige Auslagen wird bei den meinsten Vermietern grundsätzlich ausgeschlossen.

 

Wir raten Ihnen auf jeden Fall zu einer Reiserücktritt-Versicherung, ein Abbruch Ihres Urlaubes ist in der Regel immer mit Kosten (Stornogebühren) verbunden.

 

Wir bitten um Verständnis aber eine verbindliche Buchung ist nun halt mal verbindlich für Sie wie aber auch für den Vermieter. Sie erhalten von uns eine verbindliche Buchung, damit ist ein verbindlicher Mietvertrag und Buchungsvertrag vorhanden.

 

Schützen Sie sich vor Kosten die Ihnen hier entstehen mit einer Reiseversicherung, die Kosten für diese stehen immer im Verhältnis  und sorgen für einen stressfreien Urlaub ohne Zusatzkosten.

 

Welche Kosten Sie Rückvergütet bekommen oder wann die Reiseversicherung greift klären sie bitte mit Ihren Versicherungspartner

 

 

 

 

 

 

 
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