Pflicht bei Reisen ins Ausland
Der EU-Heimtierausweis
seit dem 1. Oktober 2004 bei Reisen in EU-Länder für Hunde, Katzen vorgeschrieben.
Der EU-Tierausweis:
Diesen Ausweis erhalten Sie bei Ihrem Tierarzt. Eine gültige Tollwut-Impfung und Kennzeichnung der Tiere sind nötig.
Seit dem Oktober 2004 müssen Haustiere bei Grenzübertritt innerhalb der EU einen blauen EU-Ausweis mit sich führen und zur Identifikation gechipt (nach ISO-Norm 11784 oder 11785) sein, bis 2011 besteht als Übergang wahlweise auch die Möglichkeit der Kennzeichnung durch eine lesbare Tätowierung.
Sinn des einheitlichen EU-Passes ist die Vereinfachung und Angleichung der Einreisebestimmungen zwischen EU-Mitgliedstaaten.
Einen Sonderfall nehmen übergangsweise Irland, Malta, Schweden und das Vereinigte Königreich ein. Für fünf Jahre dürfen sie ihre bisherigen schärferen Anforderungen an den Impfschutz gegen die Tollwut, wie Blutuntersuchung auf Antikörper, und besondere Bestimmungen für eine Behandlung gegen Bandwurm- und Zeckenbefall beibehalten.
Die EU-Bestimmungen gelten auch für die Schweiz, Norwegen, Island, Andorra, Liechtenstein, Monaco, San Marino und Vatikan.
Im Tierausweis sind folgende Daten eingetragen:
Der Halter des Tieres mit Adresse und Microchipnummer sowie das Datum der Implantation mit Implantationsstelle.
Optional ein Photo des Tieres
Name, Art, Geschlecht des Tieres einschließlich Geburtsdatum
Nummer der Tätowierung und Datum.
Alle Impfungen mit Datum, Gültigkeit und dem ermächtigten Tierarzt. |